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Produkt zum Begriff Miete:


  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Liebe ist die halbe Miete (DVD)
    Liebe ist die halbe Miete (DVD)

    Völlig unfreiwillig müssen sich Franziska Naumann (Thekla Carola Wied) und Dr. Gottfried Naumann (Götz George) eine Leipziger Altbauwohnung teilen. Der von seiner Frau aus dem gemeinsamen Haus...

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  • 1/2 Miete (DVD)
    1/2 Miete (DVD)

    Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...

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  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Darf man die Miete erhöhen?

    Ja, grundsätzlich darf der Vermieter die Miete erhöhen. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die eine Mieterhöhung begrenzen. In der Regel muss der Vermieter eine angemessene Begründung für die Mieterhöhung vorlegen und diese schriftlich ankündigen.

  • Trotz Arbeit Miete Arbeitsamt?

    Wenn man trotz Arbeit Schwierigkeiten hat, die Miete zu bezahlen, kann man sich beim Arbeitsamt nach möglichen Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen. Je nach individueller Situation und Einkommen kann es sein, dass man Anspruch auf ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld II hat. Es ist ratsam, sich direkt an das örtliche Arbeitsamt zu wenden und alle relevanten Informationen zur eigenen Situation bereitzuhalten.

  • Wie wird Miete gezahlt?

    Miete wird in der Regel monatlich gezahlt. Die genaue Zahlungsweise wird im Mietvertrag festgelegt. Oft wird die Miete per Überweisung auf das Konto des Vermieters überwiesen. Manche Vermieter bevorzugen auch die Barzahlung oder die Einrichtung eines Dauerauftrags. Es ist wichtig, dass die Miete pünktlich und vollständig gezahlt wird, um Probleme mit dem Vermieter zu vermeiden. Bei Fragen zur Zahlung der Miete sollte man sich direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden.

  • Wer übernimmt die Miete bei Rente?

    Wer übernimmt die Miete bei Rente? In Deutschland haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine staatliche Rente, die ihnen ein Einkommen sichert. Diese Rente kann dazu verwendet werden, um die Miete zu bezahlen. Zudem gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützung in Form von Wohngeld zu beantragen, wenn die Rente nicht ausreicht, um die Miete zu decken. Auch die Grundsicherung im Alter kann eine Option sein, um die Mietkosten zu tragen. Letztendlich ist es wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Alter zu informieren, um die Mietkosten auch im Rentenalter stemmen zu können.

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  • Kann man die Miete später bezahlen?

    Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Vermieter zu kommunizieren, wenn man die Miete nicht pünktlich bezahlen kann. Man sollte um Verständnis bitten und nach einer Lösung suchen. Einige Vermieter sind möglicherweise bereit, eine spätere Zahlung zu akzeptieren oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Es ist jedoch wichtig, sich an die im Mietvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu halten und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Letztendlich hängt es von der Kulanz des Vermieters ab, ob eine spätere Zahlung akzeptiert wird.

  • Wie oft kann ich die Miete erhöhen?

    In Deutschland gibt es klare Regeln, wie oft du die Miete erhöhen kannst. Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate erlaubt. Dabei muss die Erhöhung immer angemessen sein und darf nicht willkürlich erfolgen. Zudem musst du als Vermieter die Mieterhöhung schriftlich ankündigen und begründen. Es ist wichtig, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst, um Konflikte mit deinen Mietern zu vermeiden.

  • Wie lautet eure Idee, die Miete aufzuteilen?

    Unsere Idee ist es, die Miete aufzuteilen, indem wir die Gesamtkosten durch die Anzahl der Bewohner teilen. Jeder Bewohner zahlt dann einen proportionalen Anteil basierend auf der Größe seines Zimmers oder der Anzahl der Personen in seinem Haushalt. Dadurch wird die Miete fair aufgeteilt und jeder trägt entsprechend seiner Nutzung bei.

  • Was ist ein Aufhebungsvertrag für die Miete?

    Ein Aufhebungsvertrag für die Miete ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, um den bestehenden Mietvertrag vorzeitig zu beenden. In diesem Vertrag werden die Bedingungen und Modalitäten der Beendigung festgelegt, wie z.B. die Zahlung einer Abfindung oder die Übernahme von Renovierungskosten. Durch den Aufhebungsvertrag werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entbunden.

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